Veranstalter-AGB Transmedic
Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und der Transmedic GmbH,
Barnerstraße 14, 22765 Hamburg, zu Stande kommenden Reisevertrages, der Unterkunfts-,
Beförderungs-, Dienstleistungs-, und damit verbundene Leistungen umfasst.
Sie ergänzen
die §§ 651 a ff. BGB sowie die BGB-Info V.
- Abschluss des Reisevertrages und Inhalt
- Fragt der Kunden nur ein unverbindliches Angebot von Transmedic an, so ist dieses nicht bindend. Mit der Buchung einer Reise bietet der Kunde jedoch den Abschluss eines Reisevertrages an. An diese Buchungsanfrage ist der Kunde bis zu 10 Tage nach Zugang der Buchung gebunden. Die Annahme der Buchungsanfrage erfolgt seitens Transmedic durch eine Buchungsbestätigung, die per Post oder per E-Mail versandt wird. Eine per E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung gilt als zugegangen, sobald diese in der Mailbox des Kunden eingegangen ist. Die Verantwortung für die Funktion eines Spam-Filters übernimmt der Kunde.
- Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. Sie werden jedoch in die Buchungsbestätigung aufgenommen und den Leistungsträgern übermittelt. Dem Kunden wird empfohlen, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach deren Erhalt auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Nebenabsprachen und Sonderwünsche, die lediglich mündlich und ohne schriftliche Fixierung getroffen werden, werden nicht Vertragsbestandteil.
- Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer verpflichtet sich der buchende Kunde, für deren Vertragspflichten einzustehen.
- Reisepreis und Bezahlung
- Der Reisepreis versteht sich als Endpreis, es werden dem Kunden darüber hinaus keine gesonderten Gebühren in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für sonstige Nebenleistungen, wie z.B. Besorgung von Visa gehen zu Lasten des Kunden.
- Mit Zusendung der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu zahlen, der Restbetrag wird - auch ohne gesonderte Zahlungsaufforderung - 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
- Wird eine Reise weniger als 30 Tage vor Antritt gebucht, wird der Reisepreis unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
- Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht fristgerecht und vollständig trotz Mahnung, steht Transmedic das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall werden die nachstehenden Stornokosten gemäß II. 2 fällig.
- Sollten die Reiseunterlagen dem Kunden nicht 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, ist dieser verpflichtet Transmedic hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Umbuchung/Stornierung
- Der Kunde kann die von ihm gebuchte Reise jederzeit vor Reisebeginn über Transmedic stornieren. Dabei fallen folgende Stornogebühren pro Buchung an:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- bis 3 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
- bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- einen Tag vor Reisebeginn oder am geplanten Abreisetag: 100% des Reisepreises
- Umbuchungen werden als Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt.
- Bei Flugleistungen gelten zusätzlich die Stornobedingungen der Fluggesellschaften und Konsolidators.
- Der Reisepreis ist auch zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten aufgeführten Zeiten am Abreiseort bzw. Reiseziel befindet oder wenn die Reise wegen nicht von Transmedic zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente nicht angetreten wird. Es bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
- Stornierungen oder Umbuchungen können nur über Transmedic erfolgen.
- Präventionsprogramme Viele Angebote von Transmedic sind durch Krankenkassen und andere Institutionen und Unternehmen bezuschussbar. Es obliegt dem Kunden sich über die Zuschussregelungen der eigenen Krankenkasse und anderer Zuschusszahler zu informieren und eine Zusage einzuholen. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur dann ausgehändigt, wenn der Kunde mind. zu 80% am Präventionsprogramm teilgenommen hat. Nur gegen Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung wird die Präventionsmaßnahme durch die Krankenkasse und andere Institutionen und Unternehmen bezuschusst. Sollte kein Zuschuss erfolgen, so muss der Kunde diesen Betrag selbst tragen
- Reise Die Hauptmerkmale der Leistung sind dem Katalog und insb. der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Sollten Kunden Grund zur Beanstandung haben, ist dieser an Ort und Stelle unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist dieses nicht möglich, sind Kunden verpflichtet sich unverzüglich unter 040-39835-252 zu melden. Sind Nebenleistungen, Sonderwünsche und Extras nicht verfügbar, so berechtigt dies nicht zur Minderung.
- Leistungs- und Preisänderungen
- Transmedic kann den Reisepreis erhöhen, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die dazu führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Transmedic nicht vorhersehbar waren.
- Im Falle einer Reisepreisänderung wird der Kunde umgehend durch Transmedic informiert. Preiserhöhungen nach dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % besteht die Möglichkeit, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn deren Durchführung möglich ist. Die vorgenannten Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber Transmedic geltend zu machen.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- Für Reiseleistungen, die infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen, von Transmedic nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine anteilige Reisepreisrückerstattung.
- Kündigung wegen höherer Gewalt Im Falle der erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise infolge von nach Vertragsschluss eintretender höherer Gewalt kann der Vertrag sowohl durch den Kunden als auch durch Transmedic.de gemäß § 651 j gekündigt werden.
- Haftung
- Die vertragliche Haftung von Transmedic für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist unter den Voraussetzungen des § 651 h auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
- Die Haftung von Transmedic für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist bei Sachschäden ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
- Die Haftungssumme ist der jeweilige Reisepreis pro Person.
- Ein Schadensersatzanspruch gegen Transmedic ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund anwendbarer internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, z.B. nach dem Luftverkehrsgesetz.
- Am Urlaubsort angebotene und gebuchte medizinische Leistungen, private Ausflüge und sportliche Aktivitäten werden nicht Inhalt des Reisevertrages, für diese haftet Transmedic daher nicht. Selbiges gilt für von Transmedic in Zusammenhang mit der Reisebuchung vermittelte Zusatzleistungen.
- Die Beteiligung an Sport- und Ferienaktivitäten erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Für Unfälle wird nur bei Verschulden von Transmedic gehaftet.
- Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit Einreise- und Durchreisebestimmungen
- Transmedic informiert Kunden mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften, für die Einhaltung sind sie jedoch selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Transmedic bedingt sind.
- Angehörige anderer Staaten wenden sich diesbezüglich an das zuständige Konsulat.
- Verjährung und Abtretung
- Ansprüche nach §§ 651c ff. hat der Kunde sind innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßer Beendigung der Reise gegenüber Transmedic geltend zu machen
- Die Abtretung von Ansprüchen gegen Transmedic ist ausgeschlossen.
- Versicherungen
- Eine Reiseversicherung ist nicht Bestandteil des Reisepreises. Transmedic empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie, falls erforderlich, einer Auslandskrankenversicherung.
- Schlussbestimmungen
- Mündliche Abreden zwischen Transmedic und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch dann, wenn auf dieses Formerfordernis beiderseitig verzichtet wurde
- Die Rechtsbeziehungen zwischen Transmedic und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.
- Bei Klagen gegen Transmedic wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
- Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamtes Vertrages und der gesamten AGB zur Folge. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.







